Menge | Stückpreis | Grundpreis |
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bis 71 | 4,75 € * (3,99 € Netto ) | 4,75 € * / 1 Stück (3,99 € Netto ) |
ab 72 | 4,11 € * (3,45 € Netto ) | 4,11 € * / 1 Stück (3,45 € Netto ) |
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- Artikel-Nr.: 22.500301
WC-Lufterfrischer
Das Original aus den USA
Der Dufteinhänger speziell für Damentoiletten entwickelt, beseitigt diskret und sicher Gerüche und schafft eine frische Atmosphäre
- 30 Tage volle Frischewirkung garantiert
- Wird mit dem Clip nach innenzeigend, am Rand des Toilettenbeckens eingehängt und durch die Klobrille verdeckt
- Löst sich nicht in Wasser auf, das Wasser wird daher nicht verschmutzt
- Einfache Handhabung
- einzeln in Folie und Schutzatmosphäre verpackt, wirkt erst beim Auspacken
- Duft nach Lavendel und Gewürzen: Bekannter Duft von Lavendel, vereint mit stimmigen Vanillenoten
12 Stück / VE
72 Stück / Karton
Kennzeichnungselemente
Signalwort: Achtung
Gefahrenpiktogramme: GHS07
Gefahrenhinweise: H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
Sicherheitshinweise: P102: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P264: Nach Gebrauch Hände gründlich waschen. P333 + P313: Bei Hautreizung oder -ausschlag: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P501: Inhalt/Behälter gemäß lokalen/nationalen Vorschriften zuführen. Geben Sie für die Entsorgung autorisierte Person ab.
Gefahrenbestimende Komponenten zur Etikettierung:
- Oktanal, 2-(Phenylmethylen)- (α-Hexylcinnamaldehyd) (CAS 101-86-0) 5,25 %
- Enthält Linalyl Azetat; Kumarin; Eukalyptol (Cineole); Tetrahydrolinalool; Lauraldehyd (Dodecanal). Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
Ergänzende Informationen auf dem Kennzeichnungsetikett:
Produktidentifikator: BOWL CLIP (Lavender) Dufteinhänger
Nur für professional Anwendung.
Hersteller / Lieferant: KALVEI, s. r. o., Americká 22, 120 00 Praha 2, Tschechische Republik, Telefon: +420 222 515 930
Sonstige Gefahren:
Das Gemisch und seine Bestandteile erfüllen weder die Kriterien für persistente, bioakkumulierbare und toxische oder sehr persistente und sehr bioakkumulierbare Stoffe gemäß Anhang XIII, noch wurden sie wegen endokrinschädlicher Eingenschaften gemäß Artikel 59 Absatz 1 erstellte Liste aufgenommen, noch wurden endokrinschädigende Eigenschaften gemäß den Kriterien der Delegierten Verordnung (EU) 2017/2100 der Kommission oder der Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission festgestellt.