Menge | Stückpreis | Grundpreis |
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bis 99 | 4,75 € * (3,99 € Netto ) | 4,75 € * / 1 Stück (3,99 € Netto ) |
ab 100 | 4,11 € * (3,45 € Netto ) | 4,11 € * / 1 Stück (3,45 € Netto ) |
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- Artikel-Nr.: 22.500501
Urinalsieb mit Frischeduft
Das Original aus den USA
- 30 Tage volle Frischewirkung garantiert
- Aktivbakerien deaktivieren unangenehme Gerüche
- erleichtert das Reinigen
- Hexagonale Form für leichteres einlegen und besseren Halt in jedem Urinal
- offenes, modernes und 2-seitiges Design
- Spritzschutz auf beiden Seiten mit noch längeren Noppen als Wave 1, dadurch falsch herum Einlegen nicht mehr möglich
- inkl. Kalenderfunktion
- Duft nach Lavendel und Gewürzen: Bekannter Duft von Lavendel, vereint mit stimmigen Vanillenoten
1 Stück / VE
100 Stück / Karton
Kennzeichnungselemente
Signalwort: Achtung
Gefahrenpiktogramme: GHS07
Gefahrenhinweise: H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen
Sicherheitshinweise: P102: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P264: Nach Gebrauch Hände gründlich waschen. P333 + P313: Bei Hautreizung oder -ausschlag: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P501: Inhalt/Behälter gemäß lokalen/nationalen Vorschriften zuführen. Geben Sie für die Entsorgung autorisierte Person ab.
Gefahrenbestimende Komponenten zur Etikettierung:
- Oktanal, 2-(Phenylmethylen)- (α-Hexylcinnamaldehyd) (CAS 101-86-0) 5,25 %
- Enthält Linalyl Azetat; Kumarin; Eukalyptol (Cineole); Tetrahydrolinalool; Lauraldehyd (Dodecanal). Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
Ergänzende Informationen auf dem Kennzeichnungsetikett:
Produktidentifikator: WAVE DEODORIZER 2.0, WAVE DEODORIZER 3D SINGLE PACK (WAVE ONE 3D) (Lavender) Urinal Einsatz
Nur für professional Anwendung.
Hersteller / Lieferant: KALVEI, s. r. o., Americká 22, 120 00 Praha 2, Tschechische Republik, Telefon: +420 222 515 930
Sonstige Gefahren:
Das Gemisch und seine Bestandteile erfüllen weder die Kriterien für persistente, bioakkumulierbare und toxische oder sehr persistente und sehr bioakkumulierbare Stoffe gemäß Anhang XIII, noch wurden sie wegen endokrinschädlicher Eingenschaften gemäß Artikel 59 Absatz 1 erstellte Liste aufgenommen, noch wurden endokrinschädigende Eigenschaften gemäß den Kriterien der Delegierten Verordnung (EU) 2017/2100 der Kommission oder der Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission festgestellt.